Umpires:
Vorsitzender der Jury: Malte Drescher Taborweg 19, 78467 Konstanz
Tel: 0174/2091333
Malte.Drescher@web.de
Technischer Koordinator, Kampfrichter: Hans-Walter Humme
Es wird ein Zentralkampfrichter eingesetzt
Accommodation:
Unterkunft wird, falls es die Zeitabfolge der Rennen erfordert, gestellt
Food:
Verpflegung wird gestellt
Award:
Medaillen Platz 1-3
Meisternadeln des DKV
Geldpreise
Remarks:
Ein Vorprogramm wird nicht herausgegeben
Qualifikation erfolgt auch nach Zeit
Startnummern werden vom Ausrichter gestellt
Bootsaufkleber: Vom Ausrichter gestellte Aufkleber mit dem Namen des Sportlers sind am Boot anzubringen. Hierfür sind beidseitig Flächen von 100cm*14cm freizuhalten: a) Kajak unterhalb des Süllrandes, b) Canadier beidseitig unterhalb des Süllrandes auf Höhe der ersten Verstärkungsstrebe
Das Sicherheits- und Hygienekonzept der Veranstaltung berücksichtigt auch kurzfristige Entwicklungen der Pandemiesituation. Personen, die nicht zur Ein-haltung der zugehörigen Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt oder Aufenthalt verwehrt. Verstöße gegen das Sicherheits- und Hygie-nekonzept können auch den Ausschluss von den Wettkämpfen nach sich ziehen.
Weitere Informationen sind der Ausschreibung zu entnehmen.
Info:
Haftungsausschluss: Die Teilnahme an der Veranstaltung er-folgt auf eigene Gefahr. Jede Haftung des Veranstalters und des Ausrichters und seiner Hilfspersonen für Sachschäden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit Anmeldung und Besuch oder Teilnahme an der Veranstaltung wird dieser Haftungsausschluss akzeptiert
Bild- und Filmrechte: Während der Veranstaltung werden Film, Ton-und Fotoaufnahmen gemacht. Die Veranstaltung wird live und zeitversetzt im Stream und im linearen Fernsehen übertragen. Jeder Teilnehmer gibt mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung das Einverständnis, dass diese Aufnahmen zum Zweck der Außendarstellung des Veranstalters zeitlich unbegrenzt genutzt werden dürfen. Werden durch die teilnehmenden Vereine Minderjährige gemeldet, erklärt der Verein durch seine Teilnahme, dass entsprechende Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten vorliegen. Für den Fall, dass solche nicht vorliegen, stellen sie den Veranstalter von etwaigen Ansprüchen der Betroffenen oder Dritter frei.